Als Treuhänder übernimmt der Notar aufgrund einer Treuhandvereinbarung Vermögenswerte (Geld, Geldeswerte) oder Urkunden treuhändig vom Treugeber. Er verpflichtet sich, die in der Treuhandvereinbarung festgelegten Rechtsfolgen herbeizuführen und Bedingungen zu erfüllen.
Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung. Für die Notartreuhandbank besteht eine solidarische Ausfallhaftung der Mitgesellschafter Raiffeisen Zentralbank Österreich AG und Bank Austria Creditanstalt AG.
Das Notariat hat für die schnelle und sichere Abwicklung von Treuhandschaften ein besonderes, computergestütztes Register eingerichtet: das notarielle Treuhandregister (THR).
Quelle: notar.at